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Bankierin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ban·ki·e·rin, Plural: Ban·ki·e·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Bankierin (Info)
- Reime: -eːʁɪn
Bedeutungen:
- die persönlich haftende Inhaberin oder ein weibliches Vorstandsmitglied einer Bank
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Bankier mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Bankerin
Männliche Wortformen:
- Bankier
Unterbegriffe:
- Privatbankierin, Spitzenbankierin
Beispiele:
- „In England z.B. dürfen Frauen jetzt Bankierinnen werden — es gibt dort auch schon eine Frauenbank.“[1]
Übersetzungen
persönlich haftende Inhaberin oder weibliches Vorstandsmitglied einer Bank
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Bankierin“
- Duden online „Bankierin“
Quellen:
- ↑ Frigga Haug: Erziehung zur Weiblichkeit. Alltagsgeschichten und Entwurf einer Theorie weiblicher Sozialisation. Argument-Verlag, 1980, ISBN 978-3-920037-22-6, Seite 140 (Zitiert nach Google Books)