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Burgherrin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Burg·her·rin, Plural: Burg·her·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Burgherrin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die die Verfügungsgewalt über eine Burg hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Burgherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Burgherr
Oberbegriffe:
- Herrin
Beispiele:
- „Beim Anstieg führt der Weg an der Ruine Arnstein vorbei. In dieser brachte - der Sage nach - eine Burgherrin ein Kind mit einem Hundskopf zur Welt, während ihr Mann auf einem Kreuzzug im Heiligen Land war.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die die Verfügungsgewalt über eine Burg hat
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Burgherrin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Burgherrin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Burgherrin“
- Duden online „Burgherrin“
Quellen: