Drogenhändlerin

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Drogenhändlerin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Drogenhändlerin die Drogenhändlerinnen
Genitiv der Drogenhändlerin der Drogenhändlerinnen
Dativ der Drogenhändlerin den Drogenhändlerinnen
Akkusativ die Drogenhändlerin die Drogenhändlerinnen

Worttrennung:

Dro·gen·händ·le·rin, Plural: Dro·gen·händ·le·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Drogenhändlerin (Info), Lautsprecherbild Drogenhändlerin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die illegale Drogen kauft und verkauft

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Drogenhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Drogendealerin, Rauschgifthändlerin, Suchtgifthändlerin

Männliche Wortformen:

Drogenhändler

Oberbegriffe:

Händlerin

Beispiele:

Bei einer Razzia verhaftete die Polizei fünf Drogenhändlerinnen im Alter von 20 bis 32 Jahren.

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Drogenhändlerin“, Seite 363.
Duden online „Drogenhändlerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDrogenhändlerin