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Falschparkerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Falsch·par·ke·rin, Plural: Falsch·par·ke·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Falschparkerin (Info)
Bedeutungen:
- Autofahrerin, die ihr Auto an einer Stelle abstellt, an der es nicht erlaubt ist (beispielsweise im Parkverbot)
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Falschparker mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Falschparker
Oberbegriffe:
- Parksünderin, Verkehrssünderin
Beispiele:
- „Die Parkräume KG verlangte 254,70 Euro fürs Abschleppen, verriet Guse aber den Standort, bevor die Falschparkerin bezahlte: Ihre Tochter holte den Wagen ab, die Rechnung wurde nie beglichen.“[1]
- „Eine Falschparkerin aus Münster muss die Gebühren für das Buchen eines Abschleppwagens bezahlen, obwohl der gar nicht zum Einsatz kam.“[2]
Übersetzungen
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Falschparkerin“
- Duden online „Falschparkerin“
Quellen: