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Verkehrssünderin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ver·kehrs·sün·de·rin, Plural: Ver·kehrs·sün·de·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Verkehrssünderin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Verkehrssünder mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Verkehrssünder
Oberbegriffe:
- Verkehrsteilnehmerin
Unterbegriffe:
- Falschparkerin, Dränglerin, Parksünderin, Temposünderin
Beispiele:
- „Das letzte Wort im Knast-Drama von Paris Hilton ist noch nicht gesprochen. Heute muss die Hotelerbin wieder vor dem Richter erscheinen, der die Verkehrssünderin Anfang Mai zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt hatte.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Verkehrssünderin“, Seite 1126.
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Verkehrssünderin“
- Duden online „Verkehrssünderin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verkehrssünderin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verkehrssünderin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Verkehrssünderin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Verkehrssünderin“
Quellen: