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Parksünderin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Park·sün·de·rin, Plural: Park·sün·de·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Parksünderin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die sich beim Parken ihres Fahrzeugs nicht an die dafür geltenden Bestimmungen hält
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Parksünder mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Parksünder
Oberbegriffe:
- Verkehrssünderin
Unterbegriffe:
- Falschparkerin
Beispiele:
- „Zweimal versucht die Parksünderin das Geld in kleineren Beträgen abzustottern, aber der zuständige Richter lässt sich nicht darauf ein.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die sich beim Parken ihres Fahrzeugs nicht an die dafür geltenden Bestimmungen hält
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Parksünderin“, Seite 812.
- Duden online „Parksünderin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Parksünderin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Parksünderin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Parksünderin“
Quellen:
- ↑ Frank Herrmann: Ferguson: Der allmächtige Rassismus in Uniform. In: Der Standard digital. 5. März 2015 (URL, abgerufen am 17. September 2024) .