Grundlagenbescheid

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Grundlagenbescheid (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Grundlagenbescheid die Grundlagenbescheide
Genitiv des Grundlagenbescheides
des Grundlagenbescheids
der Grundlagenbescheide
Dativ dem Grundlagenbescheid
dem Grundlagenbescheide
den Grundlagenbescheiden
Akkusativ den Grundlagenbescheid die Grundlagenbescheide

Worttrennung:

Grund·la·gen·be·scheid Plural: Grund·la·gen·be·schei·de

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Grundlagenbescheid (Info), Lautsprecherbild Grundlagenbescheid (Info)

Bedeutungen:

Steuern, Verwaltungsakt: Mitteilung einer Behörde oder des Finanzamts, die erklärt, wie Steuern berechnet werden und auf welchen Regeln und Fakten diese Berechnung basiert; Beispiele für Steuerarten, für die Grundlagenbescheide erstellt werden, sind die Einkommenssteuer (bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit) oder die Körperschaftssteuer (beispielsweise für die Feststellung steuerlicher Gewinne und Verluste)

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Grundlage und Bescheid sowie dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

Bescheid

Beispiele:

„Das zuständige Finanzamt München II hat den sogenannten Grundlagenbescheid für beide Fonds geändert, und zwar zulasten der Anleger.“[1]
„bei der Stadt sogenannte Grundlagenbescheide ein, um die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu reduzieren.“[2]
„Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte unter dem Aktenzeichen IX R 42/94, dass die Bescheinigung der Denkmalbehörde bindend für das Finanzamt ist. Das gilt selbst bei einem falschen Grundlagenbescheid.[3]
„Weinspach sagte, nach der politischen Entscheidung zwischen Ministerien und RWE sei die zuständige Abteilung für Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg am Zug, um die Übereinkunft umzusetzen und Grundlagenbescheide zu erlassen, die für einen Polizeieinsatz erforderlich seien.“[4]
„Ein Beispiel für das Verhältnis von Grundlagenbescheid und dem Folgebescheid, der an die Feststellungen des Grundlagenbescheides nach § 171 Abs. 10 AO gebunden ist, stellen die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und der Einkommenssteuerbescheid dar.“[5]
„Diese Feststellung hat als Grundlagenbescheid bindende Wirkung für das Verfahren.“[5]
„Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können nach § 352 Abs. 2 AO nur durch die Anfechtung dieses Bescheides, nicht dagegen durch die Anfechtung des Folgebescheides, angegriffen werden.“[5]
„Die Festsetzungsfrist eines Folgebescheides endet nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheides, soweit der Grundlagenbescheid für den Folgebescheid Bindungswirkung (§ 182 Abs. 1 S. 1 AO) hat.“[6]

Charakteristische Wortkombinationen:

mit Verb: einen Grundlagenbescheid abändern / ändern / anfechten / erlassen
mit Adjektiv: (rechtlich) bindender Grundlagenbescheid

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Grundlagenbescheid
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Grundlagenbescheid
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGrundlagenbescheid

Quellen:

  1. Karsten Stumm: Medienfonds – Nichts geht mehr. In: Spiegel Online. 18. Januar 2007, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 12. Juni 2023).
  2. Alexandra Vettori: Landkreis Freising – Hartes Jahr für die Kommunen. In: sueddeutsche.de. 17. April 2020, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 12. Juni 2023).
  3. Heinz-Josef Simons: Denkmalgeschützte Immobilien – Hässliche Entlein und schöne Schwäne. In: sueddeutsche.de. 11. Mai 2010, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 12. Juni 2023).
  4. Bergbau - Aachen – Funkstille wegen Lützerath: Polizei nicht um Räumung gebeten. In: sueddeutsche.de. 6. November 2022, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 12. Juni 2023).
  5. 5,0 5,1 5,2 Daniel Gress, Bertram Dornheim: Steuerverfahrensrecht. Tipps und Taktik. 2007, Seite 37 (Zitiert nach Google Books), abgerufen am 12. Juni 2023.
  6. Karin Thomas, Gerrit Windhorst: Steuerbescheide in der Praxis. Änderungen und Festsetzungsfristen. 2008, Seite 60 (Zitiert nach Google Books)