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Hauptschöffin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Hauptschöffin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Haupt·schöf·fin, Plural: Haupt·schöf·fin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Hauptschöffin (Info)
Bedeutungen:
- Recht: regulär berufene Schöffin (Laienrichterin) für den Einsatz an etwa zwölf Sitzungstagen pro Jahr
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Hauptschöffe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Hauptschöffe
Oberbegriffe:
- Schöffin
Beispiele:
- „Nach sechs Verhandlungstagen brach das Fundament des Prozesses ein, weil eine Ergänzungsschöffin auf dem Platz der Hauptschöffin saß – was wieder einmal fragen lässt, ob heute Schöffen nicht eher eine Belastung für die Berufsrichter sind denn eine Bereicherung für die Urteilsfindung.“[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hauptschöffin“
Quellen:
- ↑ Gisela Friedrichsen: „Er hat's gestanden“. In: Spiegel Online. Nummer 46, 10. November 2003, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 27. Januar 2019) .