Hauptschöffin

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Hauptschöffin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Hauptschöffin die Hauptschöffinnen
Genitiv der Hauptschöffin der Hauptschöffinnen
Dativ der Hauptschöffin den Hauptschöffinnen
Akkusativ die Hauptschöffin die Hauptschöffinnen

Worttrennung:

Haupt·schöf·fin, Plural: Haupt·schöf·fin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Hauptschöffin (Info)

Bedeutungen:

Recht: regulär berufene Schöffin (Laienrichterin) für den Einsatz an etwa zwölf Sitzungstagen pro Jahr

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Hauptschöffe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Hauptschöffe

Oberbegriffe:

Schöffin

Beispiele:

„Nach sechs Verhandlungstagen brach das Fundament des Prozesses ein, weil eine Ergänzungsschöffin auf dem Platz der Hauptschöffin saß – was wieder einmal fragen lässt, ob heute Schöffen nicht eher eine Belastung für die Berufsrichter sind denn eine Bereicherung für die Urteilsfindung.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hauptschöffin

Quellen:

  1. Gisela Friedrichsen: „Er hat's gestanden“. In: Spiegel Online. Nummer 46, 10. November 2003, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 27. Januar 2019).