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Worttrennung:
- Lai·en·rich·te·rin, Plural: Lai·en·rich·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Laienrichterin (Info)
Bedeutungen:
- ehrenamtlich tätige, weibliche Person ohne rechtswissenschaftliche Ausbildung, die bei Gerichtsprozessen an der Rechtsprechung beteiligt ist
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Laienrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- ehrenamtliche Richterin
Gegenwörter:
- Berufsrichterin
Männliche Wortformen:
- Laienrichter
Oberbegriffe:
- Richterin
Unterbegriffe:
- Geschworene, Handelsrichterin, Schöffin
Beispiele:
Übersetzungen
ehrenamtlich tätige, weibliche Person ohne rechtswissenschaftliche Ausbildung
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Laienrichterin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Laienrichterin“
- Duden online „Laienrichterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Laienrichterin“