Laienrichterin

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Laienrichterin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Laienrichterin die Laienrichterinnen
Genitiv der Laienrichterin der Laienrichterinnen
Dativ der Laienrichterin den Laienrichterinnen
Akkusativ die Laienrichterin die Laienrichterinnen

Worttrennung:

Lai·en·rich·te·rin, Plural: Lai·en·rich·te·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Laienrichterin (Info)

Bedeutungen:

ehrenamtlich tätige, weibliche Person ohne rechtswissenschaftliche Ausbildung, die bei Gerichtsprozessen an der Rechtsprechung beteiligt ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Laienrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

ehrenamtliche Richterin

Gegenwörter:

Berufsrichterin

Männliche Wortformen:

Laienrichter

Oberbegriffe:

Richterin

Unterbegriffe:

Geschworene, Handelsrichterin, Schöffin

Beispiele:

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Laienrichterin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Laienrichterin
Duden online „Laienrichterin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalLaienrichterin