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Mieterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Mie·te·rin, Plural: Mie·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Mieterin (Info), Mieterin (Österreich) (Info)
- Reime: -iːtəʁɪn
Bedeutungen:
- weibliche Person, die etwas mietet
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Mieter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Pächterin
Gegenwörter:
- Vermieterin
Männliche Wortformen:
- Mieter
Unterbegriffe:
- Dauermieterin, Hauptmieterin, Nachmieterin, Platzmieterin (→ Parkplatzmieterin), Untermieterin, Vormieterin, Wohnungsmieterin
Beispiele:
- Die Mieterin konnte die fällige Miete nicht bezahlen.
- „Vielleicht hatte sie einfach genug davon, dass die Mieterinnen alles zu Geld machten, was nicht niet- und nagelfest war, und sich dann auf Unwissenheit beriefen.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die etwas mietet
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Mieterin“, Seite 732.
- Duden online „Mieterin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mieterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Mieterin“
Quellen:
- ↑ Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4 , Seite 24.