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Miteigentümerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Mit·ei·gen·tü·me·rin, Plural: Mit·ei·gen·tü·me·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Miteigentümerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die sich mit mindestens einer weiteren Person das Eigentum an einer Sache oder einem Unternehmen teilt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Miteigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Mitinhaberin
Gegenwörter:
- Alleineigentümerin
Männliche Wortformen:
- Miteigentümer
Oberbegriffe:
- Eigentümerin
Beispiele:
- Der Hauseigentümer ist mit seinen beiden Miteigentümerinnen im Streit über die Sanierung der Gebäudefassade.
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Miteigentümerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Miteigentümerin“
- Duden online „Miteigentümerin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Miteigentümerin“