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Nutzerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Nut·ze·rin, Plural: Nut·ze·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nutzerin (Info)
- Reime: -ʊt͡səʁɪn
Bedeutungen:
- weibliche Person, die von etwas Gebrauch macht
- Recht: weibliche juristische Person, die berechtigt ist, etwas zu nutzen
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Nutzer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Anwenderin, Benutzerin, Verwenderin
Männliche Wortformen:
- Nutzer
Oberbegriffe:
- Person
Unterbegriffe:
- Handynutzerin, Internetnutzerin, Privatnutzerin, Smartphone-Nutzerin, Wohnungsnutzerin
Beispiele:
- „Das Projekt Paronymwörterbuch profitiert hingegen davon, bereits im Vorfeld zahlreiche Fragen bezüglich seiner Nutzerinnen und Nutzer beantworten und seine Konzeption infolgedessen zielgerichteter vornehmen zu können.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die von etwas Gebrauch macht
Recht: weibliche juristische Person, die berechtigt ist, etwas zu nutzen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nutzerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nutzerin“
- The Free Dictionary „Nutzerin“
- Duden online „Nutzerin“
Quellen:
- ↑ Petra Storjohann: Vom Interesse am Gebrauch von Paronymen zur Notwendigkeit eines dynamischen Wörterbuchs. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016 , Seite 32-43, Zitat Seite 32.