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Räuberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Räuberin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Räu·be·rin, Plural: Räu·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Räuberin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die einer anderen Person rechtswidrig und unter Androhung oder auch Anwendung von Gewalt etwas wegnimmt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Räuber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Räuber
Oberbegriffe:
- Verbrecherin, Frau
Unterbegriffe:
- Bankräuberin, Handtaschenräuberin, Seeräuberin, Straßenräuberin, Tempelräuberin
Beispiele:
- „Ein Dienstmädchen und eine Räuberin hatte man in Chelmsford ergriffen.“[1]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Räuberin“, Seite 882.
- Duden online „Räuberin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Räuberin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Räuberin“
Quellen:
- ↑ Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4 , Seite 90.