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Worttrennung:
- Rechts·an·wäl·tin, Plural: Rechts·an·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtsanwältin (Info), Rechtsanwältin (Info)
Bedeutungen:
- staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
Abkürzungen:
- RA
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Rechtsanwalt
Oberbegriffe:
- Juristin
Beispiele:
- „Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsanwältin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsanwältin“
- Duden online „Rechtsanwältin“ mit Verweis auf Duden online „Rechtsanwalt“
Quellen: