Rechtsanwältin

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Rechtsanwältin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsanwältin die Rechtsanwältinnen
Genitiv der Rechtsanwältin der Rechtsanwältinnen
Dativ der Rechtsanwältin den Rechtsanwältinnen
Akkusativ die Rechtsanwältin die Rechtsanwältinnen

Worttrennung:

Rechts·an·wäl·tin, Plural: Rechts·an·wäl·tin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsanwältin (Info), Lautsprecherbild Rechtsanwältin (Info)

Bedeutungen:

staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt

Abkürzungen:

RA

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Rechtsanwalt

Oberbegriffe:

Juristin

Beispiele:

„Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsanwältin
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsanwältin
Duden online „Rechtsanwältin“ mit Verweis auf Duden online „Rechtsanwalt

Quellen:

  1. Geheimnis verraten: Anwältin verurteilt. In: Merkur.de. 23. Februar 2017, abgerufen am 9. September 2018.