Rechtsmedizinerin

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Rechtsmedizinerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsmedizinerin die Rechtsmedizinerinnen
Genitiv der Rechtsmedizinerin der Rechtsmedizinerinnen
Dativ der Rechtsmedizinerin den Rechtsmedizinerinnen
Akkusativ die Rechtsmedizinerin die Rechtsmedizinerinnen

Worttrennung:

Rechts·me·di·zi·ne·rin, Plural: Rechts·me·di·zi·ne·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsmedizinerin (Info)

Bedeutungen:

Recht, Medizin: spezialisierte Ärztin, Fachärztin im Bereich der Rechtsmedizin

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsmediziner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Gerichtsärztin, Gerichtsmedizinerin

Männliche Wortformen:

Rechtsmediziner

Oberbegriffe:

Medizinerin; Ärztin

Beispiele:

„Eine Rechtsmedizinerin ordnete am Dienstag den Zustand der Leiche und deren mögliche Liegezeit ein. Die Fachärztin sagte, grobe Gewalt gegen den Schädel habe zum Tod des Rentners geführt.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsmedizinerin
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsmedizinerin
Duden online „Rechtsmedizinerin

Quellen:

  1. dpa: Prozess um Rentnertod: „Mein Vater stand 2001 vor der Tür.“. In: sueddeutsche.de. 20. August 2019, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 25. Oktober 2019).