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Für den Fall des Artikelgebrauches gilt: der „Schubert“ – für männliche Einzelpersonen, die „Schubert“ im Singular – für weibliche Einzelpersonen; ein und/oder eine „Schubert“ für einen Angehörigen und/oder eine Angehörige aus der Familie „Schubert“ und/oder der Gruppe der Namenträger. Die im Plural gilt für die Familie und/oder alle Namenträger gleichen Namens. Der schriftliche, standardsprachliche Gebrauch bei Nachnamen ist prinzipiell ohne Artikel.
Staatssekretär von Schubert soll zwar als Botschafter nach Rom gehen, aber die Art, wie dieser Wechsel bekanntgegeben wurde, hatte verzweifelte Ähnlichkeit mit einer Absägung.[2]
Hans Bahlow: Deutsches Namenlexikon. Familien- und Vornamen nach Ursprung und Sinn erklärt. Gondrom Verlag, Bindlach 1991, 1993, 2004, ISBN 3-8112-0294-4, Seite 461
Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. Vor- und Familiennamen im deutschen Sprachgebiet. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 2000, ISBN 3-423-03234-0, Seite 124-125
Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Duden Familiennamen. Herkunft und Bedeutung. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2000, ISBN 3-411-70851-4, Seite 600
Kaspar Linnartz: Unsere Familiennamen. Zehntausend Berufsnamen im Abc erklärt. 1. Auflage. Band 1, Ferdinand Dümmler Verlag, Bonn und Berlin 1936, Seite 129
↑Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Duden, Lexikon der Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20 000 Nachnamen. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2008, ISBN 978-3-411-73111-4, Seite 550, Eintrag „Schubert“.
↑Carl von Ossietzky: Sämtliche Schriften 1929 - 1930. In: Projekt Gutenberg-DE. Diplomatenschub (URL).