Strafrechtlerin

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Strafrechtlerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Strafrechtlerin die Strafrechtlerinnen
Genitiv der Strafrechtlerin der Strafrechtlerinnen
Dativ der Strafrechtlerin den Strafrechtlerinnen
Akkusativ die Strafrechtlerin die Strafrechtlerinnen

Worttrennung:

Straf·recht·le·rin, Plural: Straf·recht·le·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafrechtlerin (Info)

Bedeutungen:

allgemein: Juristin, die sich auf das Strafrecht spezialisiert hat
speziell: Hochschullehrerin, die Strafrecht lehrt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Strafrechtler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Strafrechtslehrerin

Gegenwörter:

Kanonistin, Publizistin, Völkerrechtlerin, Zivilistin
Zivilrechtslehrerin

Männliche Wortformen:

Strafrechtler

Oberbegriffe:

Juristin
Hochschullehrerin

Beispiele:

Er hat sich dann entschlossen, sich von einer Frau, also hier einer renommierten Strafrechtlerin, vertreten zu lassen.
An unserer Fakultät wird händeringend eine neu Strafrechtlerin gesucht.

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Strafrechtlerin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Strafrechtlerin
Duden online „Strafrechtlerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafrechtlerin