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Verleiher wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ver·lei·her, Plural: Ver·lei·her
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Verleiher (Info)
- Reime: -aɪ̯ɐ
Bedeutungen:
- Person, die jemandem gegen Gebühr oder Pfand zeitweise eine bestimmte Sache überlässt
Herkunft:
- Ableitung des Substantivs (Substantivierung) vom Stamm des Verbs verleihen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Weibliche Wortformen:
- Verleiherin
Unterbegriffe:
- Autoverleiher, Bootsverleiher, Fahrradverleiher, Filmverleiher, Geldverleiher
Beispiele:
Übersetzungen
Person, die jemandem gegen Gebühr oder Pfand zeitweise eine bestimmte Sache überlässt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Verleiher“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verleiher“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verleiher“
- The Free Dictionary „Verleiher“
- Duden online „Verleiher“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verleiher“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Verleiher“