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Verleiherin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ver·lei·he·rin, Plural: Ver·lei·he·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Verleiherin (Info)
- Reime: -aɪ̯əʁɪn
Bedeutungen:
- weibliche Person, die jemandem gegen Gebühr oder Pfand zeitweise eine bestimmte Sache überlässt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Verleiher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Verleiher
Unterbegriffe:
- Autoverleiherin, Bootsverleiherin, Fahrradverleiherin, Filmverleiherin, Geldverleiherin
Beispiele:
Übersetzungen
weibliche Person, die jemandem gegen Gebühr oder Pfand zeitweise eine bestimmte Sache überlässt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Verleiherin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Verleiherin“
- Duden online „Verleiherin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verleiherin“