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Wohnungsverkäuferin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Woh·nungs·ver·käu·fe·rin, Plural: Woh·nungs·ver·käu·fe·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Wohnungsverkäuferin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person oder Firma, die eine Wohnung verkauft
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wohnungsverkäufer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- Wohnungskäuferin
Männliche Wortformen:
- Wohnungsverkäufer
Oberbegriffe:
- Immobilienverkäuferin, Verkäuferin
Beispiele:
- „Ansprüche des Wohnungskäufers wegen dieses Rechtsmangels können nicht mit der Begründung verneint werden, der Wohnungskäufer habe die Kausalität zwischen der behaupteten unterlassenen Aufklärung über die Sozialbindung durch die Wohnungsverkäuferin und seinem Kaufentschluss nicht dargelegt.“[1]
- „Der BGH-Anwalt der Wohnungsverkäuferin erwiderte, man müsse sich durch drei Anlagen kämpfen.“[2]
- „Gesellschafter der GmbH waren der Gatte der Wohnungsverkäuferin sowie die Schwester und der Vater des Bw. Letzterer fungierte auch als Geschäftsführer der Gesellschaft.“[3]
- „Der Ehemann der Projektbetreiberin und Wohnungsverkäuferin arbeitet als Bauaufsicht bei der Stadt Schleswig.“[4]
Übersetzungen
weibliche Person oder Firma, die eine Wohnung verkauft
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wohnungsverkäuferin“
Quellen: