Wohnungsverkäuferin

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Wohnungsverkäuferin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Wohnungsverkäuferin die Wohnungsverkäuferinnen
Genitiv der Wohnungsverkäuferin der Wohnungsverkäuferinnen
Dativ der Wohnungsverkäuferin den Wohnungsverkäuferinnen
Akkusativ die Wohnungsverkäuferin die Wohnungsverkäuferinnen

Worttrennung:

Woh·nungs·ver·käu·fe·rin, Plural: Woh·nungs·ver·käu·fe·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Wohnungsverkäuferin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person oder Firma, die eine Wohnung verkauft

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wohnungsverkäufer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

Wohnungskäuferin

Männliche Wortformen:

Wohnungsverkäufer

Oberbegriffe:

Immobilienverkäuferin, Verkäuferin

Beispiele:

„Ansprüche des Wohnungskäufers wegen dieses Rechtsmangels können nicht mit der Begründung verneint werden, der Wohnungskäufer habe die Kausalität zwischen der behaupteten unterlassenen Aufklärung über die Sozialbindung durch die Wohnungsverkäuferin und seinem Kaufentschluss nicht dargelegt.“[1]
„Der BGH-Anwalt der Wohnungsverkäuferin erwiderte, man müsse sich durch drei Anlagen kämpfen.“[2]
„Gesellschafter der GmbH waren der Gatte der Wohnungsverkäuferin sowie die Schwester und der Vater des Bw. Letzterer fungierte auch als Geschäftsführer der Gesellschaft.“[3]
„Der Ehemann der Projektbetreiberin und Wohnungsverkäuferin arbeitet als Bauaufsicht bei der Stadt Schleswig.“[4]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wohnungsverkäuferin

Quellen:

  1. Wohnungskauf – und die bestehende Sozialbindung. Abgerufen am 25. März 2021.
  2. BGH klärt Maklervertragsbindung für Eigentümer. Abgerufen am 6. November 2022.
  3. Entscheidungsgründe. Abgerufen am 6. November 2022.
  4. Ärger in Schleswigs Altstadt: „Wir fühlen uns betrogen“. Abgerufen am 6. November 2022.