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Anmerkung zum Partizip II:
- In Österreich ist bei der Perfektbildung der Modalverben sowohl der Infinitiv auskönnen als auch (in Deutschland nur) ausgekonnt zulässig. (Wikipedia-Artikel „Österreichisches Deutsch“)
Worttrennung:
- aus·kön·nen, Präteritum: konn·te aus, Partizip II: aus·ge·konnt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
- Reime: -aʊ̯skœnən
Bedeutungen:
- umgangssprachlich: die Möglichkeit haben zu gehen, den Ort, an dem man ist, zu verlassen
Herkunft:
- Kompositum aus dem Verb können und dem Adverb aus
Synonyme:
- wegkönnen
Gegenwörter:
- bleiben können
Beispiele:
- Die Fliege konnte nicht mehr aus, nachdem sie in das Spinnennetz geflogen ist.
- „Zu Prozessauftakt hatte der Angeklagte erklärt, er sei während der Taten "wie in einem Tunnel" gewesen, er habe "nicht mehr auskönnen".“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- nicht auskönnen
Übersetzungen
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 78.
Quellen:
- ↑ Lebenslang für Amokläufer von Potzneusiedl. In: Der Standard digital. 22. November 2006 (URL, abgerufen am 10. Mai 2022) .