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Worttrennung:
- zu·rück·mie·ten, Präteritum: mie·te·te zu·rück, Partizip II: zu·rück·ge·mie·tet
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: zurückmieten (Info)
Bedeutungen:
- Eigentum (ein Gebäude, eine Maschine, ein Fahrzeug) verkaufen und dann wieder durch einen Vertrag zur Nutzung gegen Mietzahlung zur Verfügung haben
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Verb mieten mit dem Derivatem zurück-
Gegenwörter:
- zurückkaufen
Beispiele:
- Man verkauft seine Immobilie zum Verkehrswert an eine Leasingfirma, um damit liquide Mittel für Investitionen zu erhalten. Dann mietet man das Gebäude über einem langlaufenden Vertrag zurück.
Charakteristische Wortkombinationen:
- verkaufen und zurückmieten
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „zurückmieten“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zurückmieten“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zurückmieten“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „zurückmieten“
- Linguee.de „zurückmieten“