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Einliegerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ein·lie·ge·rin, Plural: Ein·lie·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Einliegerin (Info)
Bedeutungen:
- ursprünglich weibliche Person, die an einem Ort übernachtet und verweilt, dann meist: Mieterin
- weibliche Person, die eine Einliegerwohnung gemietet hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Einlieger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Gast, Mieterin, Untermieterin, Übernachtungsgast
Gegenwörter:
- Gastgeberin, Vermieterin
Männliche Wortformen:
- Einlieger
Beispiele:
- Früher musste eine Einliegerin auch auf dem Hof oder bei dem Gewerbe des Eigentümers der Unterkunft mitarbeiten, wenn dies von ihr verlangt wurde.
- Die Einliegerin darf auch den Garten mitbenutzen.
Übersetzungen
weibliche Person, die eine Einliegerwohnung gemietet hat
- Duden online „Einliegerin“