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Worttrennung:
- Kri·mi·na·le·rin, Plural: Kri·mi·na·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kriminalerin (Info)
- Reime: -aːləʁɪn
Bedeutungen:
- umgangssprachlich: für die Verfolgung von Straftaten zuständige Beamtin im Polizeidienst
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kriminaler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Kriminalbeamtin
Männliche Wortformen:
- Kriminaler
Beispiele:
- „Drei Wochen später drehte ich einen anderen Film. Verhörsituation. Drei Frauen. Da war auch eine Schauspielerin die Kriminalerin, genauso ihre Assistentin und ich war die zu Befragende.“[1]
Übersetzungen
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kriminalerin“
- Duden online „Kriminalerin“
Quellen:
- ↑ Rike Schmid: Schauspielerinnen. Die Suche nach weiblicher Identität. Logos Verlag, Berlin 2011. ISBN 978-3832525705. Seite 159