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Kuratorin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ku·ra·to·rin, Plural: Ku·ra·to·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kuratorin (Info)
- Reime: -oːʁɪn
Bedeutungen:
- früher, nach bürgerlichem Recht: ein Vormund oder eine Pflegerin
- nach dem Verwaltungsrecht: Aufsichtsbeamtin im Bildungswesen (vor allem an Universitäten) oder die Verwalterin einer Stiftung
- im Museumsbetrieb: die Verantwortung über eine Sammlung, eine Ausstellung oder ein Projekt tragende weibliche Person
- Österreich: Treuhänderin
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) zu Kurator mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Kustodin
Männliche Wortformen:
- Kurator
Beispiele:
- Da Paul geistig behindert war, wurde ihm eine Kuratorin zur Seite gestellt.
- Frau Dr. Müller ist Kuratorin der Stiftung XaX.
- Die Kuratorin war auch für die sachgerechte Lagerung der Ausstellungsstücke verantwortlich.
- Die Kuratorin Frau Dr. Meier war von der Bank bestellt worden.
Übersetzungen
früher, nach bürgerlichem Recht: ein Vormund oder eine Pflegerin
- Wikipedia-Artikel „Kurator“
- Duden online „Kuratorin“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Kuratorium, Kurator