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Mietbetrag wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Miet·be·trag, Plural: Miet·be·trä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Mietbetrag (Info)
Bedeutungen:
- der für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung bestimmter Einrichtungen (vor allem Wohnungen oder Ähnlichem), Gegenständen oder Dienstleistungen zu zahlende (Geld-)Betrag
Synonyme:
- Miete, Mietpreis/Mietspreis
- mittelostdeutsch, südostdeutsch, österreichisch, schweizerisch: Mietzins
- norddeutsch, mitteldeutsch formell und fachsprachlich, sonst veraltend landschaftlich, besonders süddeutsch, österreichisch, schweizerisch: Zins
Sinnverwandte Wörter:
- Pacht, Pachtzins
- süddeutsch, österreichisch: Bestand
- Wirtschaft: Leasingrate
Oberbegriffe:
- Betrag; Entgelt
Beispiele:
- „Vermieter von Wohnräumen, deren Mietforderungen bei Neuvermietung mehr als 20 bis 30 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, müssen nach einem Urteilsspruch Heidelberger Landrichter mit Geldstrafen bis zu 50 000 Mark rechnen und dem Mieter die zuviel verlangten Mietbeträge zurückerstatten.“[1]
- „Das Gegenstück, die Warmmiete, entspricht dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an den Vermieter zahlen muss.“[2]
Übersetzungen
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Mietbetrag“
- Duden online „Mietbetrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mietbetrag“
Quellen:
- ↑ ZEIT spart geld. In: Zeit Online. Nummer 32, 30. Juli 1976, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 11. Januar 2013) .
- ↑ Wikipedia-Artikel „Kaltmiete“