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Plagiatorin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Pla·gi·a·to·rin, Plural: Pla·gi·a·to·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Plagiatorin (Info)
- Reime: -oːʁɪn
Bedeutungen:
- weibliche Person, die geistigen Diebstahl begeht oder begangen hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Plagiator mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Abschreiberin, Kopistin
Sinnverwandte Wörter:
- Epigonin, Imitatorin, Nachahmerin, Nachmacherin
Männliche Wortformen:
- Plagiator
Oberbegriffe:
- Frau
Beispiele:
- „In Zukunft wird die Plagiatorin Koch-Mehrin über die Förderung von Forschungsprojekten innerhalb der EU mitentscheiden dürfen.“[1]
- „Der Deutsche Hochschulverband hält Schavan für eine "überführte Plagiatorin" und ihre Berufung in den Hochschulrat der LMU für einen "Affront".“[2]
Übersetzungen
weibliche Person, die geistigen Diebstahl begeht oder begangen hat
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Plagiatorin“, Seite 837.
- Duden online „Plagiatorin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Plagiatorin“
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Plagiatorin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Plagiatorin“
Quellen: