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Zöllnerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Zöll·ne·rin, Plural: Zöll·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zöllnerin (Info)
- Reime: -œlnəʁɪn
Bedeutungen:
- umgangssprachlich: Beamtin bei der Behörde, die den Zoll erhebt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Zöllner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Zollbeamtin
Männliche Wortformen:
- Zöllner
Oberbegriffe:
- Beamtin
Beispiele:
- An der Grenze kontrollierte die Zöllnerin unsere Reisedokumente.
Übersetzungen
umgangssprachlich: Beamtin bei der Behörde, die den Zoll erhebt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Zöllnerin“, Seite 1201.
- Duden online „Zöllnerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zöllnerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zöllnerin“
- The Free Dictionary „Zöllnerin“