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Worttrennung:
- er·bor·gen, Präteritum: er·borg·te, Partizip II: er·borgt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: erborgen (Info), erborgen (Info)
- Reime: -ɔʁɡn̩
Bedeutungen:
- eine Sache, die einem nicht gehört, in den eigenen Besitz nehmen (borgen), oft mit der Absicht, es irgendwann zurückzugeben
Herkunft:
- Ableitung vom Verb borgen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) er-
Sinnverwandte Wörter:
- ausborgen, ausleihen, leasen, leihen, pumpen
Gegenwörter:
- kaufen
Oberbegriffe:
- besitzen
Beispiele:
- „Der Hüne sah beschämt auf sein Fußwerk und die erborgten Strümpfe hinab.“[1]
- „Sie nutzen die Europa-Idee, um Glanz zu erborgen und Akzeptanz einzuwerben. Doch sie folgen nicht Ideen. Sie folgen Zwecken.“[2]
- „Es ist zwar ein ansehnlicher Betrag bestimmt, mit dem sich jeder neuetablirende Kaufmann auszuweisen hat, aber, wie leicht ist es da nicht, ein erborgtes Kapital für das Eigene anzugeben!“ (1821)[3]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „erborgen“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „erborgen“
- Duden online „erborgen“
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: verbogen, versorgen