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Worttrennung:
- rü·gen, Präteritum: rüg·te, Partizip II: ge·rügt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: rügen (Info), rügen (Österreich) (Info)
- Reime: -yːɡn̩
Bedeutungen:
- transitiv: jemanden zurechtweisen, tadeln; mit Nachdruck kritisieren
- transitiv: etwas kritisierend feststellen, beanstanden
Herkunft:
- Erbwort von mittelhochdeutsch rüegen → gmh, ruogen → gmh zu althochdeutsch ruogen → goh „anklagen; öffentlich mitteilen[1]; vor Gericht anzeigen; ausgedehnt auf die weitere gerichtliche Verfolgung eines Vergehens: ein Urteil fällen; ein Vergehen bestrafen[2]“
Synonyme:
- zurechtweisen, tadeln
- tadeln, beanstanden
Sinnverwandte Wörter:
- ermahnen
Gegenwörter:
- loben
Beispiele:
- Der Lehrer rügte Peters Verhalten.
- Hier gab es nichts zu rügen, bei dieser Lieferung war alles in Ordnung.
- „Das Bundesverfassungsgericht rügte 2014 das Ausmaß der Unterschiede zwischen Firmen- und anderen Erben.“[3]
Wortbildungen:
- Konversionen: gerügt, Rügen, rügend
- Substantive: Rüge, Rügebrauch, Rügefrist, Rügegericht, Rüger, Rügesache
Übersetzungen
transitiv: jemanden zurechtweisen, tadeln; mit Nachdruck kritisieren
transitiv: etwas kritisierend feststellen, beanstanden
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „rügen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „rügen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „rügen“
- The Free Dictionary „rügen“
Quellen:
- ↑ Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-05508-1 , Seite 1486, Eintrag „rügen“.
- ↑ Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „rügen“
- ↑ Alexander Hagelüken: Ungleichheit: Wer viel erbt, zahlt kaum Steuern. In: sueddeutsche.de. 2. Dezember 2019, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 3. Dezember 2019) .