Fensterbauerin

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Fensterbauerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Fensterbauerin die Fensterbauerinnen
Genitiv der Fensterbauerin der Fensterbauerinnen
Dativ der Fensterbauerin den Fensterbauerinnen
Akkusativ die Fensterbauerin die Fensterbauerinnen

Worttrennung:

Fens·ter·bau·e·rin, Plural: Fens·ter·bau·e·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fensterbauerin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die beruflich Fenster herstellt, repariert sowie ein- und ausbaut

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Fensterbauer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Fensterbauer

Oberbegriffe:

Handwerkerin

Beispiele:

„Ganz am Anfang ihres Arbeitsbeginnes, war sie Fensterbauerin (also Fenster in Neubauten bzw. Altbauten einzusetzen).“[1]
„Seit einem Jahr bin ich ausgebildete Glaser- und Fensterbauerin und arbeite in einem 3-Mann-Betrieb, was natürlich sehr zu meiner Selbstständigkeit beiträgt.“[2]
„»Dass die Handwerker nicht wollen, stimmt nicht. Viele können auch nicht. Die Betriebe können nur das abarbeiten, was sie in der Lage sind, personell zu stemmen«, sagt die Fensterbauerin .“[3]
„Vertreten waren unter anderem Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure sowie Fensterbauerinnen und Fensterbauer.“[4]
„Die Möbelschreinerin, die im Familienbetrieb als Fensterbauerin tätig ist, hat den Schrank selber gezimmert.“[5]

Übersetzungen

Quellen:

  1. Verena-Ramona Volk, Grete Minde: Mein Weg in die ehemalige DDR. BoD – Books on Demand, 2020, ISBN 978-3-7526-5031-0, Seite 62 (Zitiert nach Google Books)
  2. Tabea Klose: Hai capito? In: GLASWELT. 2. August 2013, abgerufen am 28. Dezember 2021.
  3. Klaus Körnich: Die Gewinner der Krise. In: baden online. 14. August 2009, abgerufen am 28. Dezember 2021.
  4. Spatenstich mit fernöstlichem Besuch. 13. Januar 2020, abgerufen am 28. Dezember 2021.
  5. Andrea Müller: «Ich habe noch nie ein Tier geschossen». In: zentralplus. 13. Juli 2014, abgerufen am 28. Dezember 2021.