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Worttrennung:
- Käu·fe·rin, Plural: Käu·fe·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Käuferin (Info)
- Reime: -ɔɪ̯fəʁɪn
Bedeutungen:
- weibliche Person, die gegen Bezahlung etwas in Besitz nimmt, etwas kauft
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Käufer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Abnehmerin, Erwerberin
Gegenwörter:
- Verkäuferin
Männliche Wortformen:
- Käufer
Oberbegriffe:
- Frau
Unterbegriffe:
- Aktienkäuferin, Autokäuferin, Bierkäuferin, Buchkäuferin, Computerkäuferin, Hauskäuferin, Immobilienkäuferin, Waffenkäuferin, Wohnungskäuferin, Zeitungskäuferin
Beispiele:
- Erst nach zehn Jahre dauernden Verkaufsversuchen hat sich eine Käuferin für die Liegenschaft gefunden.
Übersetzungen
weibliche Person, die gegen Bezahlung etwas in Besitz nimmt, etwas kauft
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Käuferin“, Seite 609.
- Duden online „Käuferin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Käuferin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Käuferin“