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Täterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Täterin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Tä·te·rin, Plural: Tä·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Täterin (Info)
- Reime: -ɛːtəʁɪn
Bedeutungen:
- weibliche Person, die sich etwas zuschulden kommen lassen hat
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Täter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Täter
Unterbegriffe:
- Ersttäterin, Missetäterin, Rückfalltäterin, Schreibtischtäterin, Serientäterin, Straftäterin, Triebtäterin, Übeltäterin, Wiederholungstäterin
Beispiele:
- „Die Namen der Täterinnen kenne ich noch heute.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die sich etwas zuschulden kommen lassen hat
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Täterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Täterin“
- The Free Dictionary „Täterin“
- Duden online „Täterin“
Quellen:
- ↑ Mehmet Gürcan Daimagüler: Kein schönes Land in dieser Zeit. Das Märchen von der gescheiterten Integration. Goldmann, München 2013, ISBN 978-3-442-15737-2 , Seite 85.