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Teilhaberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Teil·ha·be·rin, Plural: Teil·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Teilhaberin (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: weibliche Person, die einen Anteil an einer geschäftlichen Unternehmung besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Teilhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Gesellschafterin, Mitbesitzerin, Miteigentümerin, Mitgesellschafterin, Mitinhaberin, Partnerin, Sozia
Männliche Wortformen:
- Teilhaber
Beispiele:
- Es ist ein reines Familienunternehmen, Teilhaberinnen sind die Mutter und die Oma, Silvia selbst ist die Geschäftsführerin..
Charakteristische Wortkombinationen:
- stille Teilhaberin
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Teilhaberin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Teilhaberin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Teilhaberin“
- The Free Dictionary „Teilhaberin“
- Duden online „Teilhaberin“