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Worttrennung:
- ab·bie·ten, Präteritum: bot ab, Partizip II: ab·ge·bo·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: abbieten (Info)
Bedeutungen:
- transitiv, veraltet: (bei einer Versteigerung zum Verkauf Stehendes) vor jemand anderem durch Überbieten desselben erstehen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb bieten
Sinnverwandte Wörter:
- überbieten
Beispiele:
- „Sehr bezeichnend für die rechtliche Auffassung des Mehrgebotes ist das Wort ‚abbieten.‘ Darin findet nämlich offenbar der Gedanke Ausdruck, daß der Nachbieter dem früheren Bieter die Verpflichtung abnimmt und auf sich überträgt.“[1]
Wortbildungen:
- Konversionen: Abbieten, abbietend, abgeboten
- Substantiv: Abbietung
Übersetzungen
bei einer Versteigerung vor jemand anderem durch Überbieten desselben erstehen
- Goethe-Wörterbuch „abbieten“
- Frühneuhochdeutsches Wörterbuch „abbieten“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „abbieten“
- Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Erster Theil. A bis E, Braunschweig 1807 (Internet Archive) , Seite 5, Stichwort „abbieten“
Quellen:
- ↑ Zeitschrift für schweizerisches Recht. Zwanzigster Band, Bahnmaier’s Verlag, Basel 1878, Seite 31 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 23. April 2019) .