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Worttrennung:
- ab·bil·li·gen, Präteritum: bil·lig·te ab, Partizip II: ab·ge·bil·ligt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: abbilligen (Info)
Bedeutungen:
- transitiv, Rechtssprache veraltet: der Rechtmäßigkeit nach gerichtlich aberkennen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb billigen
Sinnverwandte Wörter:
- absprechen
Gegenwörter:
- zubilligen, zuerkennen
Beispiele:
- „In seinen Glossen zu Adelungs Wörterbuch (um 1774) führte Lessing die Wortneubildung »Abbilligen« ein, »ein gutes und nötiges Wort«, das »eine besondre Art des Aberkennens« zum Ausdruck bringen sollte.“[1]
Wortbildungen:
- Konversionen: Abbilligen, abbilligend, abgebilligt
- Substantiv: Abbilligung
Übersetzungen
der Rechtmäßigkeit nach gerichtlich aberkennen
- Deutsches Rechtswörterbuch „abbilligen“
- Frühneuhochdeutsches Wörterbuch „abbilligen“
- Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „abbilligen“
- Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Erster Theil. A bis E, Braunschweig 1807 (Internet Archive) , Seite 5, Stichwort „abbilligen“
Quellen: