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Worttrennung:
- ab·spre·chen, Präteritum: sprach ab, Partizip II: ab·ge·spro·chen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: absprechen (Info) absprechen (Info)
Bedeutungen:
- etwas auf Grundlage eines Urteils (zum Beispiel eines Gerichtsurteils) aberkennen
- angeben, dass (nach der eigenen Ansicht) ein anderer eine bestimmte Eigenschaft, Fähigkeit oder etwas Ähnliches nicht hat
- etwas vereinbaren, verabreden, festlegen
- veraltete Bedeutung: urteilen
- selten: sich ablehnend äußern
- mit (einem) anderen zusammen nach einem Gespräch eine Entscheidung über etwas treffen, nach der alle handeln
Herkunft:
- etymologisch: Das Verb geht auf das mittelhochdeutsche abesprechen (ein Urteil sprechen; leugnen, widerrufen) zurück.[1]
- strukturell: gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb sprechen
Synonyme:
- festlegen, verabreden, vereinbaren
- herziehen, lästern
Gegenwörter:
- zusprechen
Beispiele:
- Robert wurden die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen.
- „In einem weiteren Urteil sprach der Supreme Court der US-Umweltbehörde EPA, der Environmental Protection Agency, das Recht ab, weitreichende Regeln zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen zu erlassen – ein Schlag für die Klimapolitik von Präsident Joe Biden.“[2]
- Mir wird hier jegliche Fachkompetenz abgesprochen.
- Du sprichst mir doch sowieso ab, ein guter Vater zu sein.
- Wir haben bis ins letzte Detail abgesprochen, wann du Klara besuchen darfst.
- Du sprichst nie mit mir ab, wann du nach Hause kommst.
- „Er weiß aus eigener Anschauung, wie Produzenten zum Nachteil der Konsumenten Preise absprechen.“[3]
- „Die Gesandten sind der Ansicht, daß unter solchen Umständen der Abzug nicht gefordert werden könne. Da aber laut Abschied von 1654 dem Hofe Thal das Abzugsrecht zuständig sei, so habe der Landvogt in dieser Sache abzusprechen.“ (1867)[4]
- Er sprach über das Leben am Hofe ab.
- In Zukunft müssen wir uns besser absprechen, damit so etwas nicht noch einmal passiert.
- Wenn man sich nicht abspricht, muss man damit rechnen, dass nichts klappt.
Wortbildungen:
- Konversionen: abgesprochen, Absprechen, absprechend
- Substantive: Absprache
Übersetzungen
etwas auf Grundlage eines Urteils (zum Beispiel eines Gerichtsurteils) aberkennen
jemand Anderem eine bestimmte Eigenschaft, Fähigkeit oder Ähnliches nicht zutrauen
etwas vereinbaren, verabreden, festlegen
veraltete Bedeutung: urteilen
selten: sich ablehnend äußern
nach einem Gespräch eine Entscheidung über etwas treffen, nach der alle handeln
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „absprechen“
- The Free Dictionary „absprechen“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „absprechen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „absprechen“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9 , unter „sprechen“, Seite 1331
- ↑ Katja Ridderbusch: Supreme Court in den USA – Ein Gericht als ideologische Waffe?. In: Deutschlandradio. 27. September 2022 (Deutschlandfunk/Köln, Sendereihe: Hintergrund, Text und Audio zum Download, Dauer 18:58 mm:ss, URL, abgerufen am 28. September 2022) .
- ↑ Tobias Sauer: Wie der Schotte die Wirtschaftswelt revolutionierte. In: G/Geschichte. Nummer 7/2018, ISSN 1617-9412, Seite 53.
- ↑ Amtliche Sammlung der ältern eidgenössischen Abschiede, Band 7,Teil 2. Abgerufen am 8. Dezember 2017.