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Worttrennung:
- ab·bor·gen, Präteritum: borg·te ab, Partizip II: ab·ge·borgt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: abborgen (Info)
Bedeutungen:
- jemandem etwas abborgen: mit dem Versprechen der baldigen Rückgabe vorübergehend in seinen Besitz nehmen
- (Teile eines Textes, jemandes Redeweise, …) sinngemäß übernehmen, selbst verwenden
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb borgen
Sinnverwandte Wörter:
- ausleihen, borgen
- entlehnen
Beispiele:
- „An sich kaufen die Deutschen nicht gern Bücher, und Leute, welche ohne Bedenken ein gutes Stück Geld ihres Jahresetats dem Amüsement einräumen, feilschen mit sich selbst um einige Pfennige, wenn sie dieselben auf ein Buch wenden wollen, und entschließen sich im letzten Augenblicke am liebsten dazu, es jemand abzuborgen.“[1]
- Ich scheue mich nicht davor, ihm seine Worte abzuborgen.
Wortbildungen:
- Konversionen: Abborgen, abborgend, abgeborgt
- Substantiv: Abborgung
Übersetzungen
mit dem Versprechen der baldigen Rückgabe vorübergehend in seinen Besitz nehmen
Text oder Redeweise sinngemäß übernehmen, selbst verwenden
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abborgen“
- Duden online „abborgen“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „abborgen“
- Goethe-Wörterbuch „abborgen“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „abborgen“
- Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „abborgen“
- Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Erster Theil. A bis E, Braunschweig 1807 (Internet Archive) , Seite 7, Stichwort „abborgen“
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: anborgen