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Worttrennung:
- ab·lo·zie·ren, Präteritum: ab·lo·zier·te, Partizip II: ab·lo·ziert
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: ablozieren (Info)
- Reime: -iːʁən
Bedeutungen:
- veraltet, selten, transitiv: etwas jemand anderem für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt überlassen
Herkunft:
- Entlehnung aus dem lateinischen ablocare → la[1]
Synonyme:
- vermieten, verpachten
Beispiele:
- Einen Rentenanspruch kann man nicht verkaufen, verschenken oder ablozieren.
Übersetzungen
etwas jemandem für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt überlassen
- Duden online „ablozieren“
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Fremdwörterbuch. In: Der Duden in zwölf Bänden. 10., aktualisierte Auflage. Band 5, Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2010, ISBN 978-3-411-04060-5, DNB 1007274220 , Seite 39.
- Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909 , Stichwort „Ablozieren“ (Wörterbuchnetz), „Ablozieren“ (Zeno.org)
Quellen: