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Verlegerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ver·le·ge·rin, Plural: Ver·le·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele:
Verlegerin (Info)
- Reime: -eːɡəʁɪn
Bedeutungen:
- weibliche Person, die einen Verlag betreibt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Verleger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Verleger
Oberbegriffe:
- Frau
Unterbegriffe:
- Zeitungsverlegerin
Beispiele:
- Nachdem sie als Verlegerin keinen Erfolg hatte, wurde sie Börsenmaklerin.
Übersetzungen
weibliche Person, die einen Verlag betreibt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verlegerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verlegerin“
- Duden online „Verlegerin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Verlegerin“