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Worttrennung:
- ver·jäh·ren, Präteritum: ver·jähr·te, Partizip II: ver·jährt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: verjähren (Info)
- Reime: -ɛːʁən
Bedeutungen:
- intransitiv, Rechtssprache: nach einer bestimmten Anzahl von Jahren nicht mehr juristisch verfolgt werden können
- intransitiv, Rechtssprache: nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gültig sein oder nicht mehr beansprucht werden können
Herkunft:
- Erbwort von mittelhochdeutsch verjæren → gmh[1]
- Wortbildung: Derivation (Ableitung) des Verbs jähren mit dem Präfix ver-
Beispiele:
- Der Fall wurde neu aufgerollt, da Mord nicht verjährt.
- Eine Tat verjährt hingegen erst nach zehn Jahren, wenn die Freiheitsstrafe im Höchstmaß mehr als fünf Jahre beträgt und nach zwanzig Jahren bei einer Strafe von mehr als zehn Jahren.[2]
- Erbansprüche verjähren prinzipiell erst nach 30 Jahren.[3]
- Sofern eine Forderung verjährt ist, erlischt dieses Recht bzw. dieser Anspruch zwar nicht, er kann aber nicht mehr gerichtlich geltend gemacht bzw. im Klagswege durchgesetzt werden.[4]
Wortbildungen:
- Konversionen: Verjähren, verjährend, verjährt
- Substantiv: Verjährung
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verjähren“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verjähren“
- The Free Dictionary „verjähren“
- Duden online „verjähren“
Quellen:
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 , Seite 1810, Eintrag „verjähren“.
- ↑ Christian Schebitz: Wann ist eine Straftat verjährt? www.rechtsanwalt.com, 28. Juli 2015, abgerufen am 17. Dezember 2016.
- ↑ Barbara Lang, Reinhard Staudinger: Verjährung vom Erbanspruch. www.2minus1.at, 21. Mai 2010, abgerufen am 17. Dezember 2016.
- ↑ Stephan Nitzl: Verjährung und Verfall im Arbeitsrecht. In: Der Standard digital. 20. Oktober 2014 (URL, abgerufen am 17. Dezember 2016) .