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Worttrennung:
- zu·rück·ver·wei·sen, Präteritum: ver·wies zu·rück, Partizip II: zu·rück·ver·wie·sen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: zurückverweisen (Info)
Bedeutungen:
- über ein Thema: nicht annehmen; an die Stelle, die den Sachverhalt vorher behandelte, schicken
- auf etwas anderes hinweisen, das vorher stattgefunden hat oder bereits existiert; einen Rückbezug herstellen
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Verb verweisen mit dem Derivatem zurück-
Sinnverwandte Wörter:
- abweisen, rücksenden, zurückschicken, zurückweisen
- rückbeziehen, rückdeuten, rückführen, rückkoppeln
Gegenwörter:
- annehmen, behandeln
- prognostizieren
Beispiele:
- Das Beschwerdegericht hat die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen.
- Die Handlung, die ganz deutlich auf die prekäre Ausgangssituation zurückverweist, ist natürlich trotzdem nicht zu entschuldigen.
Charakteristische Wortkombinationen:
- an die vorherige Instanz zurückverweisen, in die Beratung zurückverweisen, in den Ausschuss zurückverweisen
- auf etwas (Akkusativ) zurückverweisen
Wortbildungen:
- Zurückverweisung
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zurückverweisen“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zurückverweisen“
- The Free Dictionary „zurückverweisen“
- Duden online „zurückverweisen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „zurückverweisen“