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Worttrennung:
- be·schei·ni·gen, Präteritum: be·schei·nig·te, Partizip II: be·schei·nigt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: bescheinigen (Info)
- Reime: -aɪ̯nɪɡn̩
Bedeutungen:
- transitiv: schriftlich bestätigen
- transitiv: etwas für richtig erklären, eine bestimmte Eigenschaft anerkennen
Herkunft:
- Ableitung von Schein mit dem Präfix be- und dem Suffix -ig sowie zusätzlich nötiger Flexionsendung -en
Beispiele:
- Sie bescheinigte ihm den Erhalt des Pakets.
- „Kluge Kapitalanleger lassen sich nicht nur bisherige Mietverträge zur Prüfung aushändigen, sondern lassen sich auch den regelmäßigen Mieteingang bescheinigen, indem sie z.B. Einsicht in die Kontoauszüge des Vorbesitzers bekommen.“[1]
Wortbildungen:
- Konversionen: Bescheinigen, bescheinigend, bescheinigt
- Substantiv: Bescheinigung
Übersetzungen
transitiv: schriftlich bestätigen
transitiv: etwas für richtig erklären, eine bestimmte Eigenschaft anerkennen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „bescheinigen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „bescheinigen“
- The Free Dictionary „bescheinigen“
- Duden online „bescheinigen“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „bescheinigen“ auf wissen.de
- Wahrig Synonymwörterbuch „bescheinigen“ auf wissen.de
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „bescheinigen“
Quellen:
- ↑ Mehr Rendite mit Immobilien - Der 10-Punkte-Plan für Kapitalanleger. In: FOCUS Online. ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 11. Juni 2014) .