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Alternative Schreibweisen:
- substanziieren
Worttrennung:
- sub·s·tan·ti·ie·ren, Präteritum: sub·s·tan·ti·ier·te, Partizip II: sub·s·tan·ti·iert
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: substantiieren (Info)
- Reime: -iːʁən
Bedeutungen:
- bildungssprachlich, Rechtssprache: mit Inhalt füllen, begründen; mit Substanz versehen
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Stamm des Substantivs Substanz mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ier und der Flexionsendung -en
Sinnverwandte Wörter:
- ausführen, begründen, belegen, präzisieren, untermauern
Beispiele:
- Das klagende Unternehmen ist gehalten, seine Position ausreichend präzise vorzubringen sowie schlüssig und plausibel zu substantiieren.
Charakteristische Wortkombinationen:
- einen Beweisantrag/Antrag substantiieren, eine Klage substantiieren, hinreichend substantiieren
Wortbildungen:
- Substantiierung
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag
„substanziieren“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
- Wikipedia-Suchergebnisse für „substantiieren“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „substantiieren“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „substantiieren“
- Duden online „substanziieren“ (dort auch „substantiieren“)
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0 , Seite 1300.