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Worttrennung:
- ver·ge·büh·ren, Präteritum: ver·ge·bühr·te, Partizip II: ver·ge·bührt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: vergebühren (Info)
- Reime: -yːʁən
Bedeutungen:
- transitiv, österreichisch, Amtssprache: Gebühren verlangen, erheben oder entrichten
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) vom Verb gebühren mit dem Präfix ver-
Synonyme:
- bezahlen, entrichten, erheben, fordern
Oberbegriffe:
- erheben, entrichten, verlangen
Beispiele:
- Schriftliche Mietverträge für Geschäftsräume und deren Verlängerung sind zu vergebühren.[1]
- Schriftliche Mietverträge für Wohnungen sind dagegen seit 11.11.2017 nicht mehr zu vergebühren.[1]
- Bekannt ist, dass der Bestandvertrag nach seinem Abschluss beim Finanzamt zu vergebühren ist.[2]
- Grundsätzlich ist jede Urkunde, die eine Rechtsgebühr auslöst, für sich nach Maßgabe ihres Inhalts zu vergebühren.[3]
- Von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellte Zeugnisse sind zu vergebühren, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, auch wenn sie nur in beglaubigter oder unbeglaubigter Abschrift verwendet werden (…).[4]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Bestandverträge/Bestandsverträge, Mietverträge, Verträge, Zeugnisse vergebühren
Wortbildungen:
- Konversionen: Vergebühren, vergebührend, vergebührt
- Substantive: Vergebührung
Übersetzungen
- Duden online „vergebühren“
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08513-9 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 772, Eintrag „vergebühren“.
Quellen: