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Völkerrecht:Straftat nach Artikel 6 des IStGH-Statutes[1], die alle Handlungen umfasst, welche objektiv darauf gerichtet sind, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder zum Teil zu vernichten, und die subjektiv bezüglich der Einzeltaten nach Artikel 6 des IStGH-Statutes Vorsatz und außerdem die Absicht der vollständigen oder teilweisen Zerstörung der jeweiligen Gruppe in ihrer Eigenschaft als solcher erfordert
Herkunft:
Der Begriff „Genozid“ wurde im Jahre 1944 von Raphael Lemkin unter dem Eindruck der Vernichtung der Armenier und der Schoah geprägt.[2][3][4][5] Mit „Axis rule in occupied Europe“ vollendete er in dem Jahr ein wichtiges Referenzwerk, das anschließend auch für die Aufklärung über NS-Verbrechen herangezogen wurde. Hier fiel seine Prägung des Begriffs „genocide“.[6]
„15 Jahre nach dem Genozid sitzt das Trauma tief, noch immer ist die Gesellschaft gespalten.“[11]
„Die Lehren aus dem Genozid an den europäischen Juden, aus den Folgen von Fanatismus und Militarismus, haben sich tief eingeprägt.“[12]
„Während Porajmos allein den Genozid an den europäischen Roma bezeichnet und Shoa allein den Genozid an den europäischen Juden meint, umfasst in einer weiteren Definition von Holocaust dieser Begriff beide.“[13]
„Nicht, dass wir Amerikaner uns nach der Staatsgründung den überlebenden Indianern gegenüber besonders zuvorkommend verhalten hätten - doch unser Verbrechen war kein Genozid.“[14]
„Der Genozid an den Armeniern ist im Land der Täter offiziell ein Tabu.“[15]
„MQM-Aktivisten stellen diese Ereignisse als ethnische Säuberung und Teil eines geplanten Genozids an den Mohajirin durch die von Sindhis dominierte Regierung dar.“[16]
Gerhard Werle: Völkerstrafrecht, 2. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen 2007, ISBN 978-3-16-149372-0, Randnummer 659 f.
Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7, Seite 672.
Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0, Seite 503.
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↑Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7, Seite 672.
↑Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0, Stichwort „geno…, Geno…“, Seite 503.
↑Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0, Stichwort „Genozid“, Seite 503.
↑Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0, Stichwort „…zid“, Seite 1440.