Diese Seite dient zum einen dazu, über den Umgang mit dem Textbaustein {{Weibliche Wortformen}} zu informieren. Zum anderen gibt sie Informationen über die Erstellung eines Eintrags mit der weiblichen Form eines Substantivs.
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Der Textbaustein für weibliche Wortformen ist nur in Einträgen von Substantiven angebracht, die ein Lebewesen betreffen. Im Vordergrund können zum Beispiel ein Beruf, eine Tätigkeit, die Nationalität oder eine Eigenschaft stehen. Beispiele sind Arbeitsloser, Autor, Bär, Förster, Greis, Grieche, Helfer, Hengst und Kaufmann. Als weibliche Wortform wird in diesen Einträgen Arbeitslose, Autorin, Bärin, Försterin, Greisin, Griechin, Helferin, Stute und Kauffrau eingetragen.
Ein ähnlicher Baustein wie der für die weiblichen Wortformen ist der für weibliche Namensvarianten. Dieser kommt jedoch nur in Einträgen zu Personennamen zum Einsatz. In Einträgen, die keine Personennamen behandeln, ist er nicht einzufügen.
Auch die weiblichen Wortformen folgen den üblichen Regeln für die Bedeutungszuordnung. Weibliche Wortformen für Bedeutung des Lemmas werden unter der Ziffer eingeordnet. Ein Beispiel:
Bedeutungen:
Weibliche Wortformen:
Allerdings ist es häufig so, dass es nur eine Bedeutung gibt oder alle Bedeutungen des Lemmas dieselbe weibliche Wortform haben. Dann muss keine Bedeutungsnummer angegeben werden, sondern es kann auf die Nummerierung verzichtet werden. Beispiele:
Bedeutungen:
Weibliche Wortformen:
Bedeutungen:
Weibliche Wortformen:
Nach einem Meinungsbild von 2019 gibt es eine vereinfachte Belegpflicht bei Einträgen zu weiblichen Wortformen. Sie gilt für die Bildung der weiblichen Wortform mit -in, auf Grundlage einer belegten/belegbaren männlichen Form eines Wortes, wobei sich die Bedeutung nur dadurch unterscheidet, dass in der Erläuterung bei Person das Adjektiv weiblich ergänzt werden kann. (Das bedeutet, in allen anderen denkbaren Fällen ist die Neuanlage eines Wortes ganz normal zu belegen.)
‚Der Eintrag gilt nicht nur als belegt, wenn er in einer anerkannten Referenz erläutert wird, sondern auch, wenn er im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache oder im Wortschatz-Lexikon der Uni Leipzig aufgenommen ist und dort mindestens ein angeführter Beispielsatz der zu belegenden Bedeutung entspricht. Wird die Bedeutung trotzdem ernsthaft angezweifelt, muss der Eintrag herkömmlich belegt werden.‘
Technischer Hinweis: Wenn man als Autor mit Checkpage arbeitet, wird im Menü die Erstellung des noch nicht vorhandenen Eintrages einer weiblichen Wortvariante vorformuliert angeboten, wenn im Haupteintrag der Baustein 'Weibliche Wortformen' ausgefüllt ist.