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Worttrennung:
- Klä·ge·rin, Plural: Klä·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA: , auch:
- Hörbeispiele: Klägerin (Info)
- Reime: -eːɡəʁɪn, -ɛːɡəʁɪn
Bedeutungen:
- Rechtssprache: weibliche Person, die zivilrechtlich vor Gericht eine Klage führt
- veraltet: weibliche Person, die über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Klagende, Trauernde
Gegenwörter:
- Beklagte
Männliche Wortformen:
- Kläger
Oberbegriffe:
- Partei
Unterbegriffe:
- Berufungsklägerin, Gegenklägerin, Mitklägerin, Nebenklägerin, Privatklägerin, Widerklägerin
Beispiele:
- Gegen den Beschluss kann die Klägerin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
- Bei der Beerdigung des alten Ratsherren ging die Klägerin als erste hinter seinem Sarg.
Übersetzungen
Rechtssprache: weibliche Person, die zivilrechtlich vor Gericht eine Klage führt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klägerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Klägerin“
- The Free Dictionary „Klägerin“
- Duden online „Klägerin“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Klägerin“