Klägerin

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Klägerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Klägerin die Klägerinnen
Genitiv der Klägerin der Klägerinnen
Dativ der Klägerin den Klägerinnen
Akkusativ die Klägerin die Klägerinnen

Worttrennung:

Klä·ge·rin, Plural: Klä·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: , auch:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Klägerin (Info)
Reime: -eːɡəʁɪn, -ɛːɡəʁɪn

Bedeutungen:

Rechtssprache: weibliche Person, die zivilrechtlich vor Gericht eine Klage führt
veraltet: weibliche Person, die über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Klagende, Trauernde

Gegenwörter:

Beklagte

Männliche Wortformen:

Kläger

Oberbegriffe:

Partei

Unterbegriffe:

Berufungsklägerin, Gegenklägerin, Mitklägerin, Nebenklägerin, Privatklägerin, Widerklägerin

Beispiele:

Gegen den Beschluss kann die Klägerin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
Bei der Beerdigung des alten Ratsherren ging die Klägerin als erste hinter seinem Sarg.

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klägerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKlägerin
The Free Dictionary „Klägerin
Duden online „Klägerin
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Klägerin