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Anmerkung:
- Das Verb ist gewöhnlich untrennbar, veraltend auch trennbar[1]
Worttrennung:
- ob·lie·gen, Präteritum: ob·lag, lag ob, Partizip II: ob·le·gen
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: obliegen (Info), obliegen (Info), obliegen (Info)
- Reime: -iːɡn̩
Bedeutungen:
- intransitiv: jemandem eine Aufgabe sein, von jemandem bewältigt werden müssen
- intransitiv, veraltete Bedeutung: sich anhaltend mit etwas beschäftigen, sich einer Sache widmen
Herkunft:
- trennbares Verb: gebildet aus der Partikel ob als Verbzusatz und dem Verb liegen
- untrennbares Verb: Derivation (Ableitung) zum Verb liegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) ob-
Sinnverwandte Wörter:
- zufallen
Beispiele:
- Ihm obliegt die Sorge für die Familie.
- Eben dieses nun, o Sokrates, fragte ich am Ende dich selbst; da sagtest du mir erst, der Gerechtigkeit läge ob den Feinden zu schaden und den Freunden wohl zu thun. (1809)[2]
- Dem Hannen liegt ob: 1. Die Contribution einzutreiben und durch Dorf-Schulmeister zu berechnen. (1866)[3]
- Sie hatte der Musik oblegen, alles andere war unwichtig.
- „Zur Zeit, da ich auf der Universität im fetten Bologna meinen Studien oblag, ward das Volk der Stadt verführt und kam in derartige Aufregung, daß es sich in einer Empörung gegen seinen Herrn erhob.“[4]
Wortbildungen:
- Obliegenheit
Übersetzungen
intransitiv: jemandem eine Aufgabe sein, von jemandem bewältigt werden müssen
sich anhaltend mit etwas beschäftigen, sich einer Sache widmen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „obliegen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „obliegen“
- Duden online „obliegen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „obliegen“
Quellen: