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Worttrennung:
- ver·ei·den, Präteritum: ver·ei·de·te, Partizip II: ver·ei·det
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: vereiden (Info)
- Reime: -aɪ̯dn̩
Bedeutungen:
- transitiv, historisch: jemanden einen Eid schwören lassen, meist, sich an bestimmte Regeln zu halten, wie sie zum Beispiel für einen Beamten oder bestimmte Berufsgruppen galten
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Substantiv Eid mit dem Derivatem ver-
- Derivation (Ableitung) zum Verb eiden mit dem Derivatem ver-
Sinnverwandte Wörter:
- angeloben, schwören, vereidigen, verpflichten
Beispiele:
- „Der Stat pflegt die öffentlichen Beamten, die er anstellt, zu vereiden und zu beeiden, indem er sie einen Amtseid schwören läßt.“ (1830)[1]
- „Die bergischen Beamten legten ihrerseits den Vertrag ziemlich extensiv aus, indem sie behaupteten, der Herzog habe Schultheiß, Schöffen und Boten zu vereiden und einzusetzen.“[2]
- „Die Müller und Malzbrecher sind wegen der in dieser Beziehung aufhabenden Verpflichtungen zu vereiden.“ (1827)[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- einen Beamten vereiden, vereideter Sachverständiger
Wortbildungen:
- Konversionen: Vereiden, vereidend, vereidet
Übersetzungen
- Duden online „vereiden“
- The Free Dictionary „vereiden“
Quellen: